Die Buchhaltung eines Unternehmens muss nicht nur korrekt, sondern auch gesetzeskonform sein. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) stellen dabei eine zentrale Vorschrift dar. Sie legen fest, wie digitale Buchführungssysteme, Belege und Geschäftsvorfälle dokumentiert und archiviert werden müssen.

Unternehmen, die die GoBD nicht einhalten, riskieren bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme – von Steuernachzahlungen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig bietet eine GoBD-konforme Buchführung die Chance, Prozesse effizienter zu gestalten, Papierberge abzubauen und digitale Workflows zu optimieren.

Doch was genau bedeuten die Grundsätze im Detail? Welche Anforderungen gelten für Unternehmen? Und wie kann ein ERP-System helfen, eine revisionssichere, digitale Buchhaltung sicherzustellen? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema GoBD und zeigt auf, wie Unternehmen ihre Buchführung gesetzeskonform und effizient gestalten können.

Was sind die GoBD?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung in elektronischer Form und zum Datenzugriff) sind eine Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und traten am 01.01.2015 in Kraft. Sie regeln, wie Unternehmen ihre digitale Buchführung handhaben müssen, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen.

Ein wesentlicher Unterschied zu den klassischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) liegt in der digitalen Verarbeitung von Belegen und Daten. Während die GoB allgemeine Regeln für eine ordnungsgemäße Buchhaltung enthalten, spezifizieren die GoBD die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine digitale Buchhaltung.

Kernanforderungen der GoBD

1. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Die Ordnungsmäßigkeit stellt sicher, dass sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentiert und nach festgelegten Regeln verbucht werden. Ein gut strukturiertes Buchführungssystem unterstützt Unternehmen dabei, ihre Buchhaltung transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

2. Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Daten

Ein zentraler Punkt der GoBD ist die Unveränderbarkeit von Buchungsdaten. Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht ohne Dokumentation geändert oder gelöscht werden. Dies gewährleistet eine sichere und nachvollziehbare Dokumentation für die Finanzverwaltung und erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt.

3. Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen

Die Erfassung der Geschäftsvorfälle muss zeitgerecht erfolgen. Das bedeutet, dass Buchungen und Aufzeichnungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem jeweiligen Vorfall erfasst werden müssen. Verzögerungen oder nachträgliche Änderungen ohne Dokumentation sind nicht zulässig.

4. Nachprüfbarkeit durch die Finanzbehörden

Damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten effizient prüfen kann, müssen diese in einer standardisierten, maschinell auswertbaren Form bereitgestellt werden. Die Einhaltung dieser Anforderung erleichtert Prüfungen und schützt Unternehmen vor möglichen Sanktionen.

5. Aufbewahrungspflichten und -fristen

Sämtliche steuerlich relevanten Dokumente, wie Handelsbriefe, Rechnungen und Papierbelege, unterliegen einer Aufbewahrungspflichtigen Frist von mindestens zehn Jahren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Buchführungsdaten während dieser Zeit vollständig, sicher und unverändert aufbewahrt werden.

Wichtige Grundsätze der GoBD

✅ Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Alle Buchungen müssen lückenlos dokumentiert und für das Finanzamt prüfbar sein.
✅ Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Buchungsdaten dürfen nicht nachträglich verändert werden, ohne dass dies dokumentiert wird.
✅ Vollständigkeit und Richtigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig und zeitnah erfasst werden.
✅ Ordnungsmäßigkeit und Datenintegrität: Digitale Buchhaltungssysteme müssen so eingerichtet sein, dass Manipulationen ausgeschlossen werden.

Diese Grundsätze betreffen jedes Unternehmen, das elektronische Buchhaltungssysteme, ERP-Software oder digitale Belegverarbeitung nutzt. Verstöße gegen die GoBD können zu Problemen bei Betriebsprüfungen oder sogar zu steuerlichen Sanktionen führen.

Verpflichtung zur GoBD-Konformität

Muss jedes Unternehmen GoBD-konform arbeiten? Die Antwort ist eindeutig: Ja! Die GoBD gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Sobald Buchhaltungsdaten in elektronischer Form verarbeitet oder archiviert werden, müssen die Vorgaben der GoBD eingehalten werden.

Zentrale Anforderungen der GoBD:

📌 Elektronische Rechnungen: Diese müssen alle Pflichtangaben enthalten und revisionssicher gespeichert werden.
📌 Aufbewahrungsfristen: Steuerrelevante digitale und papiergebundene Belege müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden.

📌 Revisionssichere Archivierung: Einmal erfasste Belege dürfen nicht mehr verändert oder gelöscht werden.
📌 Verfahrensdokumentation: Unternehmen müssen dokumentieren, wie sie ihre Buchhaltungssysteme nutzen und wie Daten verarbeitet werden.
📌 Datenzugriff für Finanzbehörden: Das Finanzamt hat das Recht, auf digitale Buchhaltungsdaten zuzugreifen und sie in verschiedenen Formen zu prüfen (Z1, Z2, Z3)

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz: GoBD und DSGVO müssen gemeinsam betrachtet werden, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Unternehmen müssen gewährleisten, dass sensible Informationen korrekt gespeichert, verarbeitet und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht werden.

Unternehmen, die auf die ERP-Software von GDI setzen, profitieren von automatisierten Buchungsprozessen und einer GoBD-konformen Datenarchivierung.

 

Digitale Betriebsprüfung nach GoBD

Das Finanzamt kann im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung auf die Buchhaltungsdaten eines Unternehmens zugreifen. Dabei gibt es drei Zugriffsarten:

📂 Z1: Unmittelbarer Datenzugriff, Lesezugriff, durch den Prüfer auf das EDV-System des Unternehmens

📂 Z2: Mittelbarer Datenzugriff, das Unternehmen oder eine beauftrage dritte Person bereitet die Daten auf und stellt sie dem Prüfer bereit.

📂 Z3: Export der Daten für das Finanzamt

Um eine reibungslose Prüfung sicherzustellen, sollten Unternehmen ihre Buchhaltung regelmäßig auf GoBD-Konformität überprüfen und eine vollständige Verfahrensdokumentation vorweisen können.

Einhaltung der GoBD in verschiedenen Unternehmensbereichen

Besonders Kleinunternehmer müssen darauf achten, dass ihre Buchführungssysteme GoBD-konform sind. Viele setzen auf einfache Softwarelösungen, die jedoch nicht immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wichtige Aspekte wie die revisionssichere Erfassung von Eingangsrechnungen oder die Auswertbarkeit von Geschäftsvorfällen sollten stets gewährleistet sein.

Auch Kassensysteme unterliegen den GoBD-Regelungen. Die Finanzverwaltung fordert, dass sämtliche Transaktionen manipulationssicher aufgezeichnet werden. Papierbelege allein reichen nicht mehr aus, da die digitale Nachvollziehbarkeit gewährleistet sein muss.

GoBD und Nebensysteme in der Buchhaltung

Neben der Hauptbuchhaltung existieren oft Nebensysteme, in denen geschäftsrelevante Daten erfasst werden, z. B. in Warenwirtschaftssystemen oder CRM-Tools. Auch diese unterliegen der GoBD, da sie steuerlich relevante Daten enthalten. Die Einhaltung der Vorschriften ist essenziell, um keine Verstöße zu riskieren.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die GoBD

Werden die Vorgaben der GoBD nicht eingehalten, kann das gravierende Folgen haben:

  • Steuerliche Risiken: Das Finanzamt kann Buchungen verwerfen und Nachzahlungen fordern.
  • Sanktionen und Strafen: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Steuerstrafverfahren.
  • Erhöhte Prüfungsanfälligkeit: Unvollständige oder unsaubere Buchführungen erhöhen das Risiko für eine tiefgehende Betriebsprüfung.

Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die GoBD-Vorgaben einzuhalten und Risiken zu minimieren. Mit unserer Software sind Sie hier auf der sicheren Seite.

Best Practices für eine GoBD-konforme Buchhaltung

  •  GoBD-konforme ERP-Software nutzen: Digitale Buchhaltungssysteme helfen, alle Anforderungen automatisch zu erfüllen.
  •  Verfahrensdokumentation führen: Eine schriftliche Dokumentation der Prozesse erleichtert die Nachprüfbarkeit.
  •  Regelmäßige interne Prüfungen: Unternehmen sollten ihre Buchhaltungsprozesse regelmäßig überprüfen und optimieren.

Fazit

Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen auch Vorteile in Bezug auf Effizienz und Datensicherheit. Die Nutzung einer ERP-Software, wie den Lösungen von GDI, erleichtert die Umsetzung erheblich und sorgt für eine transparente, sichere und revisionssichere Buchführung.

Ergreifen Sie daher frühzeitig Maßnahmen, um die Einhaltung der GoBD sicherzustellen und Risiken zu vermeiden.

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