Was bedeutet das für Nutzer der Warenwirtschaft und des Rechnungswesens von GDI Software?

Die Bundesregierung beschloss am 03.06.2020 ein Corona-Konjunkturpaket. Dieses beinhaltet eine Mehrwertsteuersenkung (von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%) die zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Die neuen niedrigeren Mehrwertsteuersätze gelten vorerst bis zum 31.12.2020.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und daher noch Änderungen in Details vorgenommen werden könnten, ist doch davon auszugehen, dass die Umsatzsteuersenkung zum 1.7. verabschiedet sein wird. Den Regierungsentwurf und weiterführende Informationen des Bundesminsteriums der Finanzen finden Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung müssen in Ihrem GDI-System Änderungen vorgenommen werden. Daher haben wir überprüft, welche Teile Ihres Systems betroffen sein könnten und welche Maßnahmen sich daraus ableiten. Entsprechende Lösungen sowohl für Ihre GDI Finanzbuchhaltung als auch GDI Business-Line stehen für Sie bereit.

 

GDI Akademie
GDI Finanzbuchhaltung – Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung
Die Aufzeichnung des Webinars vom 17.06.2020 – 10.30 Uhr finden Sie im
> GDI Kunden-Portal

unter GDI Akademie / Mediathek – Webinar-Reihe “Mittwochs-um-elf”

GDI Business-Line-  Mehrwertsteuersenkung
Welche für Sie passenden GDI-Tools zur Umsetzung bereitstehen, erfahren Sie von Ihrem
> GDI-Partner

 

Hier für Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket mit umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Hier finden Sie den Link zum finalen BMF-Schreiben:

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Um die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben zu können, können Händler und Anbieter von Dienstleistungen von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 Preisangabenverordnung (PAngV) Gebrauch machen.

Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umsetzen:
Informationen zum Konjunkturpaket (Bundesministerium für Finanzen)
Informationen zum “Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz”

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Mehr Informationen unter www.gdi.de/finanzbuchhaltung