Die Kassensoftware für Ihren Point-of-Sale
Sicheres und zuverlässiges Kassieren für kleine und mittlere Betriebe im Handel und weiteren Branchen.
eCommerce / Webshop-Anbindung
Produktionsplanung & -steuerung
Warenwirtschaft / CRM
GDI Kassen-Software*
Die benutzerfreundliche Kassensoftware mit TSE für eine reibungslose Abrechnung
Egal ob Bar- oder EC-Zahlung sowie Erfassung als Lieferschein oder Rechnung – alle Abrechnungsarten sind mit dem GDI Kassensystem möglich. Bereits erfasste Positionen lassen sich korrigieren, stornieren oder neu erfassen. Durch zahlreiche Schnittstellen können Barcode-Scanner, Bon-Drucker, Kassen-Schubladen und weitere Kassen-Peripheriegeräte leicht angeschlossen werden. Die Kassensoftware lässt sich schnell und einfach konfigurieren und in Betrieb nehmen. Alle Kassiervorgänge und –buchungen werden im Kassenbuch aufgelistet. Ihre Tagesendsummen entnehmen Sie einfach dem Kassenabschluss.
Kassensoftware, wie sie sein soll:
Bedienerfreundlich,
individualisierbar,
GoBD-konform!
DIe GDI Kassensoftware enthält alle notwendigen Funktionen für eine erfolgreiche Abwicklung am POS
z.B. Kassenverwaltung, Kundenverwaltung, Nutzerverwaltung, Artikelverwaltung, Gutscheinverwaltung, Promotion, Statistiken, Datenexport, etc.
Und GDI Software bietet Ihnen beide Varianten:
– eine Thekenkasse für Einzelhandel und Dienstleister
– ein Kassensystem, das in Ihr ERP-System GDI Business-Line integriert ist für Einzelhandel und Großhandel mit Live-Bestands-Synchronisierung auch in Ihr eCommerce-System.
Funktionen im Überblick
GDI – die Kassensoftware für kleine und mittlere Betriebe
Schnittstellen / Peripherie
Durch zahlreiche Schnittstellen werden Barcode-Scanner, Bon-Drucker, Kassen-Schubladen und weitere Kassen-Peripheriegeräte leicht angeschlossen und das System schnell und einfach in Betrieb genommen.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Die Kassensicherungsverordnung fordert für jedes neu eingerichtete Kassensystem in Deutschland bis zum 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung, die die alle Umsätze mitschreibt. Die TSE hat zum Ziel, Kassenmanipulationen zu verhindern. Insbesondere will der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift die Steuerhinterziehung durch Umsatzverkürzung am Point of Sale eindämmen.
Übergangsregelung: Gemäß Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO dürfen nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschaffte Registrierkassen, welche die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 (BStBl. I 2010, 1342) erfüllen, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden.
Nichtbeanstandungsregelung: Betriebe, die vor dem 31.12.2019 bei einem Kassenhändler einen Auftrag zur Umrüstung oder die Bestellung eines neuen Kassensystems veranlasst haben, kommen bis zum 30.09.2020 ohne Strafe aus.
* Software-Lösung entwickelt durch GDI Partner. Geprüft und autorisiert durch GDI Software.
Jetzt kostenfrei und unverbindlich testen! Sprechen Sie uns an!
Ihre Vorteile:
- Online-Demo: Individuell & kostenlos
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Unsere Expertinnen und Experten sind gespannt auf Ihre Fragen.
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Email: vertrieb@gdi.de