Aktuelle Informationen
aufgrund der Corona-Krise

Unternehmen und ihre Beschäftigten, die direkt oder indirekt von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, sollen durch ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung eine wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Dabei sind die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe für die krisengeschüttelten Betriebe. Die Unternehmen werden schnell von Personalkosten entlastet, wenn Produktion oder Veranstaltungen vorübergehend ausgesetzt werden müssen.

Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Abrechnen von KUG mit GDI Lohn & Gehalt / Baulohn

Abrechnen von KUG und Pandemie-KUG

Kurzarbeitergeld (KUG) und Neuerungen zu Kurzarbeitergeld Corona-Krise (Krisen-KUG)
Viele Firmen stehen aktuell vor der Aufgabe, zum erstem Mal Kurzarbeit einführen und abrechnen zu müssen.

Die wichtigsten Punkte haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

 

Für detaillierte informationen empfehlen wir Ihnen die aktuelle Programm-Hilfe.
In die Online-Hilfe gelangen Sie über die folgenden Links.

Kurzarbeitergeld Allgemein
Gesetzliche Grundlagen, Stammdaten, Abrechnung, Meldungen, Sonderfälle, etc.

Zweites Beschäftigungsverhältnis
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise auf dem Startbildschirm!

Kurzarbeitergeld Corona-Pandemie
Buchungsbeleg, Kennzeichen SV-Erstattung, Erhöhung, KUG-Abrechnungsliste

Zusätzliche aktuelle Informationen finden Sie auf dem Startbildschirm von GDI Lohn & Gehalt / Baulohn.
Für weitere Fragen wenden Sie sich wie gewohnt an den für Sie zuständigen Support.

Abrechnung der Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfsG)

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der aktuellen Programmhilfe.
In die Online-Hilfe gelangen Sie über die folgenden Links.

Allgemeines
Grundlagen, Abgrenzung Beschäftigungsverbot und Absonderung/Quarantäne, etc

Hier finden Sie Details zur Einrichtung von Lohnartenn, Fehlzeiten und Perstonalstamm bei
Beschäftigungsverbot
Quarantäne
Kinderbetreuung

Informationen öffentlicher Stellen

Allgemein –  Soforthilfen und Kredite – Geschäftsbetrieb

20.03.2020

Informationen der KfW zu Krediten für Investitionen und Betriebsmittel

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

17.03.2020

Fragen und Antworten (FAQ) zu Soforthilfen und mehr – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/corona

30.08.2022

Informationen zum Maßnahmenpaket des Bundesministeriums der Finanzen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

16.03.2020

Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

13.03.2020

Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie / Bundesministeriums der Finanzen

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Kurzarbeit

19.03.2020

Kurz-Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

18.03.2020

Bundesagentur für Arbeit: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld aufgrund des Corona-Virus

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Informationsvideos der Bundesagentur für Arbeit

Das erste Video erklärt Ihnen als Arbeitgeber, in welchen Fällen Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten können. Im zweiten Video erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird.

Zu den Videos

Kurzarbeitergeld vs. Kurzarbeitergeld “Corona”
Stand 18.03.2020 / Überarbeitung 28.10.2020
 
Für den Arbeitnehmer wird es finanziell auch Änderungen geben: Es wird bis zum 4. Bezugsmonat bei einer Leistung von 60 % bzw. 67 %* des ausgefallenen Nettoentgeltes bleiben, ab dem 4. Monat 70/77 %* und ab dem 7. Monat steigt die Leistung auf 80/87 %*. (Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall mindestens 50 % beträgt).
* Beschäftigte mit mindestens 1 Kind

 

Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen.

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Kurzarbeit anzeigen

Der Betrieb muss bei der Agentur für Arbeit seine “Absicht” Kurzarbeit einzuführen erklären. Die Behörde prüft diese “Absicht” nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Erst eine positive Prüfung dieser “Absicht” berechtigt den Anzeigesteller zur Einführung der Kurzarbeit und ermöglicht damit die Antragsstellung des Kurzarbeitergeldes

Ab sofort ist die Anzeige von Kurzarbeitergeld / Kurzarbeitergeld Corona möglich

Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie hier herunterladen:
Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls (PDF)

Betriebe können aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen!
Bevor Leistungen beantragt werden können, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsagentur notwendig.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Laut Mitteilung des BMAS: Kurzarbeit kann ab sofort angezeigt werden
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

 

Kurzarbeit beantragen

Antragstellung Kurzarbeitergeld/ Kurzarbeitergeld Corona:

Die geleisteten Arbeits-, Ausfall-und Fehlzeiten sind in Arbeitszeitnachweisen zu führen. Die Abrechnung für den jeweiligen
Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) eingereicht werden.
Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Antrag auf Kurzarbeitergeld (PDF) – KUG107 – 07.2020.

Antragserstellung mit GDI Lohn & Gehalt / GDI Baulohn:

Die freigegebenen Corona KUG Formulare der Bundesagentur für Arbeit sind im Programm ab der Version 8.18.2 enthalten und können somit aus dem Programm heraus gefüllt werden. Alle Einstellungen die zuvor getätigt werden müssen sind im Detail in unserer Online Hilfe beschrieben.

Die aktuellen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz sind ebenfalls in der Version 8.18.2 Version enthalten. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen hierzu dürfen wir leider keinerlei Auskünfte geben. Weiterführende Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ämtern.

Quarantäne – rechtliche Fragen

16.03.2020

Wenn der Betrieb oder Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wird, müssen zuerst die rechtlichen Fragen durch Sie – den Anwender – geklärt werden.

  • Steuerberater
  • Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesundheitsamt

Erst wenn die rechtliche Grundlage geklärt wurde, kann der GDI Support technische Aussagen treffen.