Digitale Personalakte: Alle Mitarbeiterdaten auf einen Blick.
Transparente, übersichtliche und sichere Dokumentenverwaltung. Effizientere automatisierte Arbeitsabläufe.
Lohn & Gehalt
Zeiterfassung
Zutrittskontrolle
GDI Personalakte
Digitale Personalakte einfach gemacht mit Software von GDI
Mit der Digitalisierung Ihrer Mitarbeiter-Personalakten werden wichtige Personaldaten und Personaldokumente transparenter, übersichtlicher und platzsparender hinterlegt. Dies bedeutet im Vergleich zur analogen Organisation des Personalwesens eine weitaus effizientere HR-Verwaltung Ihrer Personalakten.
Die digitale Personalakte von GDI ermöglicht die Automatisierung von Arbeitsabläufen und damit die Verschlankung von Prozessen. Durch schnelleren Zugriff auf Informationen sparen Sie Zeit für andere Aufgaben. Gehen Sie einen weiteren Schritt in Richtung Effizienz und papierloses Büro.
Bedienerfreundlich, übersichtlich, GoBD-konform!
Nutzen Sie die Potentiale einer digitalisierten Personalakte und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter im Personalbereich. Am Ende jeder Personalmaßnahme steht zumindest die Ablage eines Beleges in der Akte an, und wenn es sich nur um eine Adressänderung handelt – mit GDI Digitale Personalakte benötigen Sie nur wenige Klicks zum Aufruf und zur Ablage der digitalen Akte oder Daten.
Fortbildungsmanagement
Hier werden sowohl um interne als auch externe Weiterbildungs-Veranstaltungen geplant und verwaltet. Das bedeutet die Schulungen selbst können bewertet und die Leistungsziele der Mitarbeiter überprüft werden.
Lohn & Gehaltsplanung
In GDI Personalakte werden die Zahlungen für jeden Mitarbeiter übersichtlich angezeigt – sowohl Einzelzahlungen als auch die Gehaltsentwicklung. Das bedeutet eine übersichtliche Darstellung sowohl künftiger Veränderungen als auch der Entgelthistorie. Hierbei werden sowohl unterschiedliche Lohnarten als auch Zahlungsmodi unterstützt.
Papierlose Archivierung Ihrer Personaldokumente
Schnell, einfach und platzsparend Personaldaten ablegen und archivieren – und bei Bedarf im Handumdrehen wiederfinden. Gestalten Sie Workflows effizient und entlasten Sie gleichzeitig Ihre Personalabteilung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Informationsbereitstellung in Echtzeit
- Kürzere Recherchezeiten
- Übersichtliche Suchfunktion
- Optimierung & Automatisierung von Arbeitsprozessen
- Einfache und übersichtliche Datenablage
- Platzsparende Archivierung
- Mehr Transparenz
- Optimierter Datenschutz
- Entlastung der Personalabteilung
- Einsparung von Verwaltungskosten
Digitale Personalakte – FAQs:
Was ist eine digitale Personalakte?
Im Grunde ist eine digitale Personalakte erst einmal ein Abbild einer klassischen Personalakte in papierloser Form. Das heißt, gescannte Personaldokumente werden elektronisch archiviert, und erweiterte Personalinformationen werden in strukturierter Form in einer zentralen Datenbank gespeichert. Darüber hinaus bietet eine digitale Personalakte allerdings noch einige Vorteile und zusätzliche Features.
Im Gegensatz zum papiergebundenen Pendant ermöglicht die digitale Personalakte eine Informationsbereitstellung in Echtzeit. Dazu kommen eine vereinfachte Suche nach Dokumenten und Vorgängen, eine automatisierte Wiedervorlage, Lohn- und Gehaltsplanung, sowie die Verwaltung von Fortbildungsmaßnahmen oder beispielsweise auch Arbeitgeber-Darlehen.
Was gehört in eine Personalakte?
Eine digitale Personalakte beinhaltet alle für das Arbeitsverhältnis relevanten Mitarbeiterinformationen: angefangen bei den Personalstammdaten, über Bewerbungsunterlagen und Zeugnisse bis hin zu Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen, Weiterbildungsmaßnahmen, steuer- und sozialversicherungsrelevanten Informationen und mehr.
Was gehört nicht in eine Personalakte?
Die Privatsphäre der Mitarbeiter betreffende Informationen wie z.B. Hobbys oder politische Orientierung haben in einer Personalakte nichts verloren. Aber auch manches gehört nicht in eine Personalakte wie z.B. Gesundheitsdaten, die für das Arbeitsverhältnis nicht von Bedeutung sind.
Ist eine elektronische Personalakte Pflicht?
Eine generelle Pflicht zur Führung einer Personalakte in digitaler Form gibt es bis dato nicht. Allerdings müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn 2022 diverse Entgeltunterlagen elektronisch vorhalten. Betroffen sind dabei nicht nur Abrechnungsdaten aus der Lohnsoftware, sondern auch begleitende Entgeltunterlagen. Dies wurde in § 8 Abs. 2 BVV (Beitragsverfahrensverordnung) geregelt in Vorbereitung auf das Verfahren zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP).
Mit dessen Einführung ab dem 1. Januar 2023 sollen für Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sämtliche notwendigen Daten elektronisch übermittelt werden.
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