Das Entgeltabrechnungsrecht unterliegt oft auch unterjährigen Änderungen. Deshalb werden Software-Hersteller regelmäßig von der ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) geprüft. Die Vorgaben dazu sind in einem umfangreichen Pflichtenheft und den dazugehörenden Anlagen schriftlich festgehalten. Zum Test der DV-gestützten Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsverfahren und Meldeverfahren für die Sozialversicherung erhalten die Software-Hersteller Testaufgaben, die monatlich abgerechnet werden müssen. An zwei bis drei Terminen innerhalb des Kalenderjahres werden sowohl die Ergebnisse der Testaufgaben als auch die Umsetzung der Änderungen aus dem Pflichtenheft vor Ort durch Systemberater geprüft.
Nur solche Software-Hersteller, die alle diese Vorgaben erfüllen und die umfangreichen Prüfungen bestehen, erhalten das sogenannte GKV-Zertifikat. Die Entgeltabrechnungs-Software von GDI erhält dieses jährlich neu vergebene Qualitätssiegel schon seit vielen Jahren ohne Beanstandungen.