Sie benötigen kein Zeiterfassungssystem, weil Sie auf Vertrauensarbeitszeit setzen?

Das sollten Sie nochmal überdenken!

Denn schon bisher gilt:

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebenne Pausenzeiten. Er muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht zu viel arbeiten und die Pausen einhalten – um ebendiese zu schützen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Arbeitnehmer/innen mit Vertrauensarbeitszeit auch im Homeoffice.
  • Vertrauensarbeitszeit bedeutet keine Veränderung der individuell geschuldeten Arbeitszeit. Diese wird im Arbeitsvertrag festgehalten, oder es gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Dem Mitarbeiter ist im Rahmen von Vertrauenarbeitszeit auch bisher im Grunde nur freigestellt, wann er diese erbringt.

Mit dem BAG-Urteil muss nun verpflichtend die gesamte Arbeitszeit inklusive Pausenzeiten erfasst werden (LAG München, Aktenzeichen 4 TaBV 9/22). Dies steht somit nicht wirklich im Konflikt mit einer rechtskonformen Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit.

Dass die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit der Führung eines Arbeitszeitkontos nicht entgegensteht und auch die Abgeltung eines Zeitguthabens aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers nicht ausschließt, zeigt bereits das Urteil des BAG von 2013 (5 AZR 767/13).

> Mehr Infomationen zur Zeiterfassungspflicht

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen und dokumentieren können. Dabei gibt es keine festen Vorgaben für die Anwesenheit oder die Pausen. Die Mitarbeiter müssen lediglich ihre vereinbarte Wochen- oder Monatsarbeitszeit erfüllen und ihre Arbeitszeiten nachweisen. Vertrauensarbeitszeit eignet sich für Unternehmen und Mitarbeiter, die flexibel auf die Anforderungen des Marktes und der Kunden reagieren müssen. Außerdem fördert Vertrauensarbeitszeit die Eigenverantwortung, die Motivation und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Allerdings erfordert Vertrauensarbeitszeit auch ein hohes Maß an Vertrauen, Kommunikation und Selbstorganisation von beiden Seiten.

Welche Zeiterfassungssysteme eignen sich für Unternehmen mit Vertrauensarbeit?

Für Unternehmen mit Vertrauensarbeit eignen sich Zeiterfassungssysteme, die Flexibilität und Selbstverantwortung der Mitarbeiter unterstützen, gleichzeitig aber die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung erfüllen.

Empfehlenswerte Systeme:

  • Mobile Zeiterfassung: Apps ermöglichen die Zeiterfassung von überall und jederzeit.
  • Webbasierte Systeme: Einfache Bedienung und Zugriff von jedem Gerät mit Internetverbindung.
  • Projektbasierte Zeiterfassung: Erfassung der Arbeitszeit für verschiedene Projekte und Aufgaben.
  • Automatische Zeiterfassung: Systeme, die die Arbeitszeit automatisch durch Tracking der Aktivitäten des Mitarbeiters erfassen.

Zusätzliche Funktionen:

  • Genehmigung von Arbeitszeiten und Urlaubsanträgen.
  • Erstellung von Reports und Statistiken.
  • Integration mit anderen HR-Systemen.

Was Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit jetzt tun sollten:

Vertrauensarbeitszeit kann grundsätzlich trotz EuGH-Urteil bis zur finalen Gesetzgebung bestehen bleiben. Das bedeutet, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten weiterhin selbst gestalten können. Allerdings sollten diese Unternehmen mit einer flexiblen digitalen Zeiterfassung sofort beginnen. Das ist keine völlig neue Anforderung, denn Überstunden mussten schon immer dokumentiert werden.

Die Zeiterfassung hat viele Vorteile für die Mitarbeitenden, wie zum Beispiel mehr Transparenz und Fairness. Arbeitgeber sollten daher ihre Angestellten in die Einführung einer Zeiterfassungssoftware einbinden und ihnen die positiven Aspekte erklären. So können sie mögliche Ängste und Vorbehalte abbauen.